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Das Parlament in Kroatien als zentrales Verfassungsorgan des Landes

Sabor - Das kroatische Parlament

Bei dem sogenannten Sabor handelt es sich um das zentrale Verfassungsorgan Kroatiens, das kroatische Parlament. Dieses soll den Wählerwillen möglichst exakt abbilden und besteht daher aus 100 bis 160 Abgeordneten. Die kroatische Verfassung befasst sich allerdings nicht nur mit der Größe des Parlaments, sondern legt darüber hinaus ebenfalls fest, dass für im Ausland lebende Kroaten sowie nationale Minderheiten Sitze im Parlament zu reservieren sind.

Der Vorsitz des Sabor obliegt dem Parlamentspräsidenten, der gewissermaßen die Rolle des parlamentarischen Sprechers übernimmt. Der als Ein-Kammer-Parlament organisierte Sabor tagt stets in Zagreb, der kroatischen Hauptstadt, die somit auch das politische Zentrum des Landes darstellt.   

Rechte des Parlaments in Kroatien

Das kroatische Parlament ist in der nationalen Verfassung als zentrales Verfassungsorgan definiert und wird somit von Gesetzes wegen mit einer Vielzahl von Rechten ausgestattet. So obliegt ihm das Budgetrecht. Weiterhin kann das Parlament Wahlen ausschreiben und Amnestien sowie Volksabstimmungen in die Wege leiten.

Von besonderer Bedeutung ist die Tatsache, dass das kroatische Parlament befugt ist, über die Verfassung zu entscheiden und entsprechende Beschlüsse zu verabschieden. Darüber hinaus wird die Bedeutung des Sabor für das politische System in Kroatien auch anhand dessen deutlich, dass es sich hierbei um den alleinigen Gesetzgeber handelt. 

Geschichte des kroatischen Parlaments

Das kroatische Parlament besteht in seiner heutigen Form erst seit 1990 und ist somit noch recht jung. Die Geschichte dieser Institution reicht allerdings deutlich weiter zurück, und zwar bis ins Mittelalter. Damals war die kroatische Ständeversammlung, der die Kirche und der kroatische Adel angehörten, maßgebend für die politische Entwicklung des Landes. Aufgrund der Union mit Ungarn unterstand die Ständeversammlung dem ungarischen König. Jeder Thronfolger berief seinerzeit die Versammlung ein und sicherte sich die Ehrerweisung durch die kroatischen Stände.

Für einen Wendepunkt in der Geschichte sorgte der kroatische Landtag von Cetin im Jahre 1527, denn dieser ernannte den Habsburger Ferdinand I. zum König von Kroatien und bestätigte dies schriftlich in der Charta von Cetingrad.

Das kroatische Parlament nahm auch während der Revolution 1848 eine bedeutende Rolle ein. Dem Sabor gelang es zeitweise, sich von der Vorherrschaft Ungarns loszusagen. Zudem leistete das Parlament Widerstand hinsichtlich der zwanghaften Magyarisierung und stattete Ban Josip Jelacic mit den notwendigen Vollmachten aus, um dementsprechend handeln zu können. In dieser Zeit vollzog sich zudem ein Wandel von der Ständeversammlung zum Wahlparlament. Wirkliche Demokratie hielt aber noch nicht Einzug ins kroatische Wahlsystem. Im weiteren Verlauf des 19. Jahrhunderts büßte der Sabor viele Rechte und Befugnisse ein und wurde in seiner Arbeit massiv eingeschränkt.

1918 ging das kroatische Parlament zunächst in den Nationalrat der Slowenen, Kroaten und Serben auf, der der Habsburgermonarchie unterstand. Der Rat beschloss schließlich die Vereinigung mit Serbien, so dass das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen entstehen konnte, aus dem wiederum Jugoslawien hervorging. In den Jahren 1919 bis 1945 existierte daher kein Parlament in Kroatien. 1945 nahm der Sabor seine Arbeit wieder auf und fungierte als Parlament der Teilrepublik Volksrepublik Kroatien beziehungsweise der Sozialistischen Republik Kroatien in der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien. Zum damaligen Zeitpunkt gab es weder ein Mehrparteiensystem noch demokratische Wahlen. Politische Entscheidungen wurden trotz der Existenz des kroatischen Parlaments in Belgrad, der Hauptstadt des sozialistischen Jugoslawiens, getroffen.

Mit den Reformbewegungen und dem Zerfall Jugoslawiens in den 1990er-Jahren gewann das kroatische Parlament wieder an Bedeutung. Zunächst bestand es aus dem gesellschaftlich-politischen Rat, dem Rat der vereinigten Arbeit und dem Rat der Gemeinden als die drei Kammern des Parlaments. Im Rahmen der ersten demokratischen Wahlen wurde der Sabor 1990 neu gewählt und verabschiedete eine neue Verfassung, die ein Zweikammersystem vorsah. 1991 erklärte das kroatische Parlament die Unabhängigkeit Kroatiens. Das Einkammersystem wurde durch eine Verfassungsänderung im Jahr 2001 für den Sabor etabliert.  

Wahl des Parlaments in Kroatien

Für das kroatische Parlament gilt eine Legislaturperiode von vier Jahren, so dass die einzelnen Abgeordneten stets für vier Jahre gewählt werden. Die Sitzverteilung im Parlament orientiert sich am Wahlergebnis und räumt den jeweiligen Parteien eine dementsprechende Zahl an Sitzen ein. Wahlberechtigt sind alle kroatischen Bürger ab 18 Jahren, wobei dies auch für im Ausland lebende Kroaten gilt.

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