| Reiserücktrittskosten-Versicherung (VB-ERV 2002,
Teil A, §§ 1, 2 und 5) |
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Ersatz der Stornokosten (§§ 1 und 2) |
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Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt
vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz der Mehrkosten der
verspäteten Hinreise jeweils aus versicherten Gründen |
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Selbstbehalt |
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Es fällt ein Selbstbehalt gemäß VB-ERV 2002, Teil
A, § 5 Nr. 3 an. |
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Wichtige Informationen zur
Reiserücktrittskosten-Versicherung: |
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Abschlussfrist: Die
Reiserücktrittskosten-Versicherung kann als Einzelversicherung oder
im Paket nur bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens innerhalb
von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung
abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor
Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag,
spätestens am folgenden Werktag, möglich. |
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Bausteinbuchungen: Bei Bausteinbuchungen
gilt die versicherte Reise in ihrer Gesamtheit mit Antritt des
ersten Bausteins als angetreten. Stornokosten gemäß Teil A, § 1
(Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Beginn der Seminarveranstaltung /
Stornierung) werden nach Antritt der Reise - auch für noch nicht
angetretene Bausteine - nicht erstattet. |
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Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann
ausgelöst werden durch: |
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die versicherte Person |
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Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der
versicherten Person |
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Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder
pflegebedürftige Angehörige betreuen |
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mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige)
Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise
gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht
jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung
und Versicherung von höchstens vier Personen. |
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Versicherte Gründe sind z. B.: |
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Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und
Tod |
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Impfunverträglichkeit |
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Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu
hoch ist |
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Schaden am Eigentum der versicherten Person oder
einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei
strafbaren Handlungen eines Dritten |
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Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und
Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit |
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Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu
einer Wehrübung oder zum Zivildienst |
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Unerwartete Wiederholung nicht bestandener
Prüfungen |
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Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung
oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der
versicherten Person |
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