Reiserücktrittsversicherung - Reiseversicherung

 

Leistungsbeschreibung
Reiserücktrittskosten-Versicherung
Reiserücktrittskosten-Versicherung (VB-ERV 2002, Teil A, §§ 1, 2 und 5)
Ersatz der Stornokosten (§§ 1 und 2)
Ersatz der vertraglichen Stornokosten bei Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Seminarbeginn und Ersatz der Mehrkosten der verspäteten Hinreise jeweils aus versicherten Gründen
Selbstbehalt
Es fällt ein Selbstbehalt gemäß VB-ERV 2002, Teil A, § 5 Nr. 3 an.
Wichtige Informationen zur Reiserücktrittskosten-Versicherung:
Abschlussfrist: Die Reiserücktrittskosten-Versicherung kann als Einzelversicherung oder im Paket nur bei Buchung der Reise, muss jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung abgeschlossen werden. Bei Buchung innerhalb von 14 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens am folgenden Werktag, möglich.
Bausteinbuchungen: Bei Bausteinbuchungen gilt die versicherte Reise in ihrer Gesamtheit mit Antritt des ersten Bausteins als angetreten. Stornokosten gemäß Teil A, § 1 (Rücktritt vor Reiseantritt bzw. Beginn der Seminarveranstaltung / Stornierung) werden nach Antritt der Reise - auch für noch nicht angetretene Bausteine - nicht erstattet.
Risikopersonen: Der Versicherungsfall kann ausgelöst werden durch:
die versicherte Person
Angehörige (z. B. Verwandte, Lebensgefährten) der versicherten Person
Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen
mitreisende (auch nicht verwandte bzw. angehörige) Personen, die gemeinsam mit der versicherten Person eine Reise gebucht und versichert haben. Für diesen Personenkreis besteht jedoch nur gegenseitiger Versicherungsschutz bei gemeinsamer Buchung und Versicherung von höchstens vier Personen.
Versicherte Gründe sind z. B.:
Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung und Tod
Impfunverträglichkeit
Schwangerschaft, wenn das Risiko einer Reise zu hoch ist
Schaden am Eigentum der versicherten Person oder einer Risikoperson infolge von Feuer, Elementarereignissen oder bei strafbaren Handlungen eines Dritten
Betriebsbedingte Arbeitslosigkeit und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit
Unerwartete Einberufung zum Grundwehrdienst, zu einer Wehrübung oder zum Zivildienst
Unerwartete Wiederholung nicht bestandener Prüfungen
Schwerer Unfall, unerwartete schwere Erkrankung oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes der versicherten Person

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